Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus Seemoosholzstrasse 6, 9320 Arbon

1. Allgemeines

Das Ferienhaus ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet. Hausbestandteile oder Inventar, das aufgrund Zuwiderhandlungen geschädigt wird, werden auf Kosten des Mieters repariert oder ersetzt.

 

Der Müll muss vom Mieter in Müllsäcken der KVA Thurgau gesammelt werden. Bitte Mülltrennung beachten: Papier am zugewiesenen Platz im Haus sammeln, Metall und Glas ebenso den öffentlichen Entsorgungsstellen zuführen wie Hausmüll und Biomüll (weisser Abfallsack der KVA Thurgau)

 

  

Parkplätze / Garage: Die Zufahrt zu den Parkplätzen und zur Garage ist nur für Personenwagen möglich, die einen für Personenwagen allgemein üblichen Abstand zum Bodenniveau aufweisen. Tiefergelegte oder vom Modell her tiefliegende Personenwagen könnten bei der Zufahrt auf einer Bodenschwelle aufsetzen. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung und Nutzung. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden.

 

Maximale Belegung: 6 erwachsene Personen. Normalbelegung: 5 Personen. Die Anzahl der in der Ferienwohnung wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten.

  

 

2. Abschluss des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt durch die telefonische oder schriftliche (via Brief oder email) Buchung zustande, sowie durch die Leistung der fristgerechten Anzahlung des Mietpreises.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

 

 

3. Preise

Die Mietpreise gelten je nach Saison pro Woche oder Übernachtung. Bis auf die Hand- und Badetücher ist alles (genaue Auflistung unten) im Preis enthalten.

 

Vermietung nur von Juni bis September

Mindestmietdauer: 1 Woche ( 7 Übernachtungen)

An- / Abreisetag Samstag

1200 Franken pro Woche für 5 Personen

  • inklusive 1x Bettwäsche pro Person, Geschirrtücher, Handtücher pro Buchung, Endreinigung, Strom, Wasser, Heizung, 5 x 35 Liter Abfallsäcke, WLan bzw. Wifi, Autoabstellmöglichkeit für 2 Fahrzeuge
  • Badetücher sind selbst mitzubringen!

 

Nebenkosten Abfall

5 Abfallsäcke pro Woche sind im Preis inbegriffen.

Weitere Abfallsäcke können Sie im örtlichen Handel (nächste Möglichkeit: SPAR Arbon) erwerben. Zeitungen, Glas und Metall sind gesondert zu sammeln:

  • Zeitungen können Sie im Ferienhaus am dafür vorgesehenen Platz deponieren.
  • Glas, Metall, Hausmüll und Biomüll können Sie bei der öffentlichen Sammelstelle an der Ecke Romanshorner Strasse/ Seemoosholzstrasse unweit des Ferienhauses deponieren.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises lt. Buchungsbestätigung zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn ohne Aufforderung zu überweisen.

Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb 14 Tagen vor Mietbeginn, kommt der Mietvertrag nur unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Mietbetrages vor Mietbeginn zustande.

 

 

5. Rücktritt

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (Brief oder email) bei dem Vermieter eingeht. So lange keine anderslautende Vereinbarung in der Buchungsbestätigung steht, gilt: Bis 40 Tage vor Anreise ist die Stornierung einer Buchung gegen eine Aufwandsentschädigung von 50 Franken möglich. Danach bis 14 Tage vor Anreise berechnen wir eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises. Nach diesem Zeitpunkt stellen wir den vollen Betrag in Rechnung. Selbstverständlich können Sie, anstatt zu stornieren, auch einen anderen Besucher benennen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.

 

 

6. Anreise/Abreise

Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr.

Bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis zu entrichten.

Bei Abreise ist die Küche in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurde. Die restliche Wohnung ist besenrein zu übergeben. Müll muss entsorgt worden sein.

Für die Reinhaltung der Wohnung während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich.

Bei Abreise ist der Schlüssel in das dafür vorgesehenen Schlüsseldepot zurückzulegen. Bei Verlust des Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, den Schlüssel auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

 

7. Schäden

Der Mieter haftet für Abhandenkommen oder Beschädigung von Inventar und/oder Möblierung der gemieteten Wohnung, sofern der Mieter eine Beschädigung oder Fehlen von Inventar nicht bei Übernahme der Wohnung angezeigt hat.

Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, so werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter umgehend zu melden und alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen.

 

 

8. Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns bzw. im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer für die ordnungsgemässe Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für nicht selbst verschuldete Ausfälle bzw. Störungen in Wärme-, Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

 

Für die Benutzung des Hauses, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück wird auf die Aufsichts- und Sorgfaltspflichten des Mieters hingewiesen.

  

Hinweise für Eltern oder andere Betreuungspersonen:

Das Grundstück ist nicht komplett umzäunt. Im Haus und als Zugang zum Haus befinden sich Treppenstufen. Bitte achten Sie auf eine sichere Benutzung durch Ihre Kinder. Ein mobiles Treppenschutzschutzgitter und Steckdosensicherungen müssen vom Mieter selbst mitgebracht und angebracht werden.

  

Hinweise für Parkplätze / Garage:

Die Zufahrt zu den Parkplätzen und zur Garage ist nur für Personenwagen möglich, die einen für Personenwagen allgemein üblichen Abstand zum Bodenniveau aufweisen. Tiefergelegte oder vom Modell her tiefliegende Personenwagen könnten bei der Zufahrt auf einer Bodenschwelle aufsetzen. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung und Nutzung. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden.

 

 

  

Stand: 11.07.2019